AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Aufträge
für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt, nachfolgend wird DeMaTec als
„Auftragnehmer“ der Kunde als „Auftraggeber“ benannt. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch
dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im
Übrigen verbindlich. Es steht dem
Auftragnehmer frei, abweichende Regelungen zu treffen.
2. Preise
2.1 Die
Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung
laut individueller Preisliste des Auftragnehmers gültigen Preisen zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste des Auftragnehmers. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit eine Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall) verändern den Kostenvorschlag in jedem Fall. Metallgewichte sind für Kostenvoranschläge nur grob geschätzt. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die geplanten zahntechnischen Arbeiten zu realisieren. Bei Anfertigung der zahntechnischen Leistungen gehen jegliche Kosten, die sich durch konstruktionsbedingte Änderungen ergeben, zu Lasten des Auftraggebers. Jeder Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.
3. Lieferzeiten
Lieferfristen
werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann
der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers oder
der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten. Die
Geltendmachung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4. Versand
Der Versand
erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Die Versandkosten werden dem Auftraggeber
durch den Auftragnehmer in Abhängigkeit der gewünschten Versandart in Rechnung
gestellt. Über die Höhe der Versandkosten wird der Auftraggeber im Vorfeld
durch den Auftragnehmer informiert.
5. Haftung
5.1 Der
Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung
zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen
seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle und Abdrücke erfolgen,
neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.
Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.
5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt, die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.
5.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Arbeitsunterlagen
Alle
Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch
keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen.
Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung.
Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache
und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen
fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber
einstehen.
7. Material- und Zubehörbereitstellung
Vom
Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder
Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem
handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund
fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen
nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber
angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der
Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
8. Zahlung
8.1 Die
Rechnungen / Sammelrechnungen / Monatsaufstellungen sind zahlbar innerhalb des
Zahlungsziels, das bei Rechnungslegung gewährt wird. Schecks gelten erst mit
Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur in Ausnahmefällen sowie nur nach
Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen.
Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an
berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher
beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
(§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind,
berechnet werden.
8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 An
sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung
vorbehalten.
9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch in dem Falle, dass
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Stand: 2015